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Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Auf Nummer sicher gehen!

Landschaftsgärtner beim Baumbeschnitt, Foto: Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

In unserem Alltag benutzen wir eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Gebrauchsgegenstände und technischer Arbeitsmittel. Die entscheidende Voraussetzung für unsere Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und im Heim- und Freizeitbereich ist - angesichts der vielfältigen Verwendungen - das Angebot durchdachter, ausgereifter und geprüfter Produkte, die möglichst schon aus sich selbst heraus sicher und benutzerfreundlich sind. In Deutschland wird dieses Ziel vor allem durch die Umsetzung der verschiedenen europäischen Allgemein- und Spezialrichtlinien für technische Produkte in das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und seine nachgeordneten Verordnungen unterstützt, die die sicherheitstechnische Beschaffenheit vom Spielzeug bis hin zur Großmaschine regeln.

Bei der Gesamtheit der Produkte, die unter das ProdSG fallen, handelt es sich mit einem jährlichen Handelsvolumen von mehr als 1,5 Billionen Euro um den insgesamt größten europäischen Einzelmarkt. Nur durch eine wirksame Marktüberwachung kann es gelingen, die Verwender der Produkte vor Sicherheits- und Gesundheitsgefahren zu schützen. Zugleich stärkt eine europaweit koordinierte Marktaufsicht den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit aller redlichen Wirtschaftsakteure.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist durch das ProdSG beauftragt, die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit zu unterstützen und über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmittel zu informieren. Unsere Experten wirken darüberhinaus aktiv in der Richtliniensetzung und der Normung an der Verbesserung der Produktsicherheit mit. Im Produktsicherheitsportal der BAuA finden Sie als Akteure der Marktaufsicht sowie als Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler, Sicherheitsfachkräfte, gewerbliche Einkäufer und nicht gewerbliche Käufer (Verbraucher) in Deutschland die für die Sicherheit Ihrer Produkte wichtigen Informationen.

Am 1. Dezember 2011 ist das "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)" in Kraft getreten. Das ProdSG ordnet das Geräte- und Produktsicherheitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland neu. Insgesamt wird die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Die neuen Bestimmungen finden Sie ab sofort im Produktsicherheitsportal der BAuA.

Zum Thema im Internet

 

Publikationen

Gefährliche Produkte - Informationsdienst der BAuA

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